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TSZ Risikoabsicherung für Haustiere


Vor allem ältere und/ oder kranke Menschen werden sich mit dieser Frage
beschäftigen, aber auch jüngere Tierbesitzer werden sich vermutlich über dieses
Thema ihre Gedanken machen:Risikoabsicherung
Was geschieht mit meinem Hund,
meiner Katze oder mit meinen
Papageien usw., wenn ich plötzlich
zum Pflegefall werde oder sterbe?
Welches ungewisse Schicksal
erwartet dann mein Tier?
Wird es dann in irgendein x-
beliebiges Tierasyl ohne soziale Geborgenheit abgeschoben oder
"wandert" es von einem neuen Besitzer zu einem anderen?

Um solche Odysseen zu vermeiden und auch auf Grund mehrfacher Anregungen von
Besuchern und Freunden des TSZ haben wir uns deshalb entschlossen, ab sofort die



TSZ Risikoabsicherung für Haustiere



anzubieten.


Was beinhaltet dieses neue Angebot?


- Tritt der Ernstfall ein, dass Sie Ihr Tier nicht mehr selbst auf Dauer betreuen und
versorgen können, wird das TSZ ab diesem Zeitpunkt zu seiner neuen Heimat.


- Sofort nach entsprechender Benachrichtigung holen wir Ihr Tier an Ihrem Wohnort
ab. Dies gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz.


- Die Unterbringung erfolgt im Tierhotel des Tier-Service-Zentrums
(je nach Sozialverträglichkeit in einem Einzel- oder Doppelzimmer).
Für Papageien bzw. andere Vögel sollte deren bisherige Voliere zur Verfügung
gestellt werden.


- Die Versorgung mit Futter erfolgt für eine individuell angemessene Übergangszeit mit
den bisher gewohnten Produkten. Auf Dauer werden den Tieren die hier im Hause
üblichen Premium-Futtersorten angeboten.


- Ihr Tier wird im TSZ selbstverständlich regelmässig tierärztlich begutachtet und im
Bedarfsfall auch behandelt. Die jährlichen Impfungen sind ebenfalls obligatorisch.


- Tägliche, der individuellen Kondition und den bisherigen Gewohnheiten des Tieres
angepasste Spaziergänge gehören für Hunde zur Normalität.


- An menschlicher Zuwendung und umfassender Fürsorge wird es einem Tier
bei uns nie mangeln.


- Verstirbt ein Tier, wird es auf unserem Tierfriedhof bestattet.



Rechtliche Grundlagen


- Der jetzige Tierbesitzer schließt mit dem TSZ einen Übereignungs-Vertrag ab,
der verbindlich regelt, dass wir zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme des
Tieres in alle Rechte und Pflichten als Eigentümer eintreten.


- Bei Abschluss des Vertrages wird ein einmaliger Betrag in Höhe von 1.800 Euro fällig.
Damit gelten alle Kosten, die in Verbindung mit diesem Tier entstehen, als abgedeckt -
unabhängig von der Dauer seines Aufenthaltes unter der Verantwortung des TSZ.


Sollten Interessenten noch irgendwelche Fragen zu unserem Angebot haben, stehen wir
jederzeit gerne zur Verfügung.

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