Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Tier-Service-Zentrums
(im Folgenden kurz “TSZ” genannt)
§ 1 Vertragsabschluss
Die Bonus-Paket-Vereinbarung kommt durch die Annahme des Bonus-Paket-Antrags des Kunden seitens des TSZ zustande(das Bonus-Paket wird im Folgenden kurz
“BP” genannt). Das Vorliegen einer wirksamen Einzugsermächtigung für die BP-Beiträge ist Voraussetzung für das Zustandekommen der BP-Vereinbarung mit dem
TSZ. Diese Einzugsermächtigung muss während der gesamten BP-Laufzeit aufrecht erhalten werden. Der Beitrag ist jeweils jährlich im Voraus fällig.
Der BP-Antrag gilt mit der Abbuchung des ersten BP-Beitrags seitens des TSZ als zustande gekommen und verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der
jeweiligen Rechte und Pflichten.
§ 2 Gegenstand der BP-Vereinbarung, Zahlung, Aufrechnung, Preise
2.1 Gegenstand der BP-Vereinbarung sind die Service- bzw. Dienstleistungen des TSZ. Sie beziehen sich ausschliesslich auf Haustiere, und zwar auf folgende
Tierarten: Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel.
2.2 Das TSZ ist verpflichtet, die Serviceleistungen nach Erhalt der BP-Gebühren zu erbringen, frühestens aber am 15. Tag nach Zugang des rechtskräftig
unterzeichneten BP-Antrags. Der Kunde ist verpflichtet, dem TSZ die BP-Gebühren und darüber hinaus den Preis für den von ihm zusätzlich gebuchten bzw.
in Anspruch genommenen Leistungsumfang zu bezahlen.
2.3 Der Preis für das BP ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde eine oder mehrere Leistungen des TSZ nicht in Anspruch nimmt.
Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.
Die vereinbarten Inklusiv-Serviceleistungen gelten jeweils nur für das laufende Mitgliedsjahr, das heisst, sie können nicht kumuliert werden.
Darüber hinaus gelten sie nur für den BP-Kunden und das/die von ihm gehaltenen Tier/e und sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung des TSZ auf eine andere Person übertragbar.
2.4 Der BP-Kunde hat grundsätzlich Anspruch auf Rabatt für sämtliche beim TSZ erhältlichen Serviceleistungen und Waren.
Die für Kunden ohne BP geltenden regulären Preise, sowie die Höhe der jeweiligen Rabatte für BP-Kunden werden auf der Website des
TSZ veröffentlicht oder können in den Geschäftsräumen des TSZ eingesehen werden. Preisänderungen bleiben dem TSZ vorbehalten.
§ 3 Service-Leistungen
3.1 Tierhotel / Tiertageskrippe
a) Die Betreuung und Unterbringung von Hotel- und Krippentieren erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und nach Ermessen des TSZ, unter
Beachtung der Kundenwünsche. Die Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
b) Bei der Vergabe von Hotel- und Krippenplätzen für die Zeit während der Schulferien und an Feiertagen werden die BP-Kunden bevorzugt behandelt.
Ein Rechtsanspruch auf Hotel- oder Krippenplätze kann jedoch, insbesondere während sowie im zeitlichen Zusammenhang mit Schulferien und Feiertagen,
nicht gewährt werden. Reservierungen können nur im Rahmen der jeweiligen Platzkapazitäten entgegengenommen werden und sollten daher
so frühzeitig wie möglich erf olgen. Im übrigen ist das TSZ ermächtigt, bei der Unterbringung von Hotel-
und Krippentieren im Bedarfsfall auf kooperierende Tierhotels/-pensionen auszuweichen.
c) Dem BP-Kunden stehen pro Jahr zwei kostenlose Übernachtungen eines Tiers im Tierhotel zu. Statt zwei kostenlosen Übernachtungen kann er
auch an drei Tagen einen kostenlosen Krippenplatz in Anspruch nehmen, und zwar jeweils in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr. Im Jahr 2008 werden als
Einführungsbonus 50 % Rabatt auf gebuchte Hotel- oder Krippentage gewährt. Ab dem Jahr 2009 ermässigt sich der Rabatt auf 30 % des regulären Preises.
d) Der Anreisetag eines Hoteltiers wird jeweils als voller Tageskrippentag abgerechnet; das Gleiche gilt für den Abreisetag,
sofern das Tier erst nach 10.00 Uhr das TSZ verlässt bzw. abgeholt wird.
e) Das Tierfutter ist vom Tierbesitzer mitzubringen, kann jedoch gegen Entgelt gestellt werden .
f) Bei Absagen 14 Tage vor dem Tierhotelaufenthalt werden Stornogebühren von 20%, ab 7 Tagen von 40%, ab 3 Tagen von 80% des
Gesamtpreises des gebuchten Aufenthaltes erhoben !
3.2 Tier-Gesundheitscheck
Jedem BP-Kunden steht pro Jahr ein kostenloser Gesundheitscheck seines Tiers (bzw. gegebenenfalls eines seiner Tiere)
bei einem der TSZ-Vertragstierärzte zu. Für Behandlungen, die sich in Folge dieses Checks ergeben, muss der BP-Kunden selbst aufkommen.
3.3 Tiersuchdienst
Der Tiersuchdienst ist für BP-Kunden kostenlos. Jeder BP-Kunde erhält eine Plakette mit einer Tierhalter-Ident-Nummer,
die er nach Möglichkeit am Halsband seines Tieres befestigen sollte. Kommt das Tier abhanden, kann der BP-Kunde das TSZ zu jeder Tages-
und Nachtzeit verständigen, gegebenenfalls unter Angabe der Chip-Nummer des verloren gegangenen Tieres. Das TSZ wird
unverzüglich alles daran setzen, das Tier wieder aufzufinden; dazu gehört – je nach Tierart – auch die Verständigung von Polizei und
in Frage kommenden Tierheimen sowie des Suchdienstes TASSO.
3.4 Tier-Rechtsberatung
Jedem BP-Kunden steht pro Jahr eine kostenlose Tier-Rechtsberatung bei einem der TSZ-Vertragsanwälte zu. Für Rechtsstreitigkeiten,
die sich in Folge dieser Beratung ergeben, muss der BP-Kunde selbst aufkommen.
3.5 Tiervermittlung
Jeder BP-Kunde kann sich für die Vermittlung eines Tieres an das TSZ wenden – sei es, weil er sein eigenes Tier an geeignete Halter
abgeben oder weil er sich ein Tier zulegen möchte.
Gebühren, die im Zusammenhang mit der Tiervermittlung bzw. -anschaffung von dritter Seite erhoben werden (wie etwa die Abgabegebühren
eines fremden Tierheims), muss der BP-Kunde gegebenenfalls selbst tragen.
3.6 Tiere und Senioren
Jeder BP-Kunde hat ab seinem 70sten Lebensjahr Anspruch auf sofortige Unterstützung seitens des TSZ, wenn er sich wegen Krankheit, Unfall etc.
plötzlich nicht mehr um sein Tier kümmern kann. Voraussetzung ist selbstverständlich die umgehende Benachrichtigung des TSZ hinsichtlich der
Notlage. Der Abhol- und Bringservice sowie die Aufnahme des betreffenden Tieres im Tierhotel sind kostenpflichtig. Details des
Unterstützungsumfangs und die damit verbundene Kostenfrage können individuell geregelt werden; derartige Absprachen bedürfen der Schriftform
und müssen rechtsverbindlich abgefasst sein. Die je nachdem notwendig werdende Vermittlung eines Tieres an einen geeigneten neuen Platz ist kostenlos.
3.7 Tiertafel
Jeder BP-Kunde, der unversehens in eine finanzielle Notlage kommt, erhält – bei entsprechendem Nachweis – Gratisfutter für sein Haustier.
Er muss das Futter am Betriebsgebäude des TSZ selbst abholen. Für die Dauer der Notlage entfallen die BP-Kosten bzw. werden sie
anteilmässig zurück erstattet.
3.8 Tierbestattungen
Auf dem Gelände des TSZ wird ein Friedhof für Kleintiere eingerichtet. Grundsätzlich sind sowohl Urnen- als auch Erdbestattungen möglich.
Sämtliche Detail s einer Bestattung werden mit dem Tierhalter abgestimmt und richten sich so weit wie möglich nach dessen Wünschen.
3.9 TSZ-Shop und Zusatzleistungen
Das TSZ ist bestrebt, sein Dienstleistungsangebot ständig zu erweitern und es den Bedürfnissen der BP-Kunden und Tierhalter anzupassen.
Zu den Zusatzleistungen zählen beispielsweise:
– der TSZ-(Online-)Shop,
– der TSZ-Hundeplatz (die Nutzung ist für BP-Kunden kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich),
– die Veranstaltung von Workshops oder Seminaren,
– ein Hundefriseur,
– ein Transportdienst für Haustiere bzw. für beim TSZ bestellte Tierartikel,
– die Vermittlung geeigneter Tierärzte bei speziellen Erkrankungen usw.
§ 4 Widerruf und Kündigung seitens des Abonnenten (Abbestellung, Stornierung)
"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Tier-Service-Zentrum, Inhaber Andreas Becker und Horst Fallenbeck, Oberurbach 25, 88339 Bad Waldsee,
Tel. 07524/906886, Fax 07524/906887, Mail
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung"
4.1 Die Mindestlaufzeit des BP beträgt zwölf Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht spätestens einen Monat
vor Ablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. Die Wirksamkeit der Kündigung richtet sich nach dem Datum des Poststempels.
§ 5 Widerruf und Kündigung seitens des TSZ
5.1 Das 14tägige Widerrufsrecht ab Eingang des BP-Antrags gilt auch für das TSZ.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung für Hotelaufenthalte oder sonstige Dienstleistungen auch nach Verstreichen einer vom TSZ
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das TSZ ebenfalls zum Rücktritt vom Hotelvertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das TSZ aus sachlich gerechtfertigtem Grund zu außerordentlichem Rücktritt vom BP berechtigt, falls beispielsweise
höhere Gewalt oder andere vom TSZ nicht zu vertretende Umstände die Erbringung von Serviceleistungen unmöglich machen, Leistungen
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder das TSZ begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des TSZ in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des TSZ zuzurechnen ist. Das TSZ hat den Kunden von der
Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des TSZ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung.
5.5 Das TSZ kann das BP nach Ablauf der zwölfmonatigen Mindestlaufzeit ohne Angabe von Gründen mit einer
Frist von einem Monat zum BP-Ende auflösen. Die Wirksamkeit der Kündigung richtet sich nach dem Datum des Poststempels.
§ 6 Haftung
6.1 Soweit Dritte das TSZ für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass fremde Rechte und/oder
Sachwerte durch das betreute Tier unmittelbar oder mittelbar verletzt worden sind, stellt der Kunde das TSZ im Innenverhältnis von
allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass dem TSZ
der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt
direkt zwischen dem Kunden und dem/den geschädigten Dritten. Entsprechend ermächtigt der Kunde das TSZ, notwendige Daten
an den/die Geschädigten herauszugeben.
Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden des TSZ, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte
und Werte Schaden durch das betreute Tier nehmen sollten.
6.2 Gleichermassen haftet der Kunde dem TSZ uneingeschränkt auch für solche Schäden, die dem Personal des TSZ und dessen Ausstattung
daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des betreuten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden des
TSZ sei ursächlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung, so bleibt es ihm unbenommen, diese
in Anspruch zu nehmen. Das TSZ ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
Kommt es während der Betreuung eines Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (wird etwa das Personal von einem Hotel-
oder Krippentier gebissen) und ist eine weitere Betreuung nach Ansicht des TSZ aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals
nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, die Betreuung des Tieres durch das TSZ schnellstmöglich zu beenden.
Erfolgt dies nicht, so ist das TSZ im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, die vertraglichen Leistungen
in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
6.3 Das TSZ ist um bestmögliche Betreuung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet
ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem TSZ, das
insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet. Das TSZ haftet
grundsätzlich weder für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben.
Das TSZ haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts des verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht
für unmittelbare Schäden und Kosten. Das TSZ hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger
Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.
§ 7 Tierärztliche Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres ist das TSZ verpflichtet, sofort einen Tierarzt mit
der Versorgung des Tieres zu beauftragen. Soweit das TSZ für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der
Kunde das TSZ von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.b. Leistung persönlich ablehnt bzw.
sie selber nicht hätte durchführen lassen.
§ 8 Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen
personenbezogenen Daten durch das TSZ. Das TSZ verpflichtet sich, über alle bekannt werdenden Daten des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
§ 9 Film- und Fotoaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines
Tieres (u. a. zu Werbezwecken), die während der Betreuung erstellt werden. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Firmensitz des TSZ (derzeit Bad Waldsee).
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden oder aus anderen Rechtsgründen nicht
durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des BP hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr,
ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck
und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bzw. der auf der Grundlage dieser AGB zustande gekommenen BP bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen auf der Website des TSZ (www.tierservicezentrum.de) veröffentlicht werden.
Bad Waldsee, August 2008


